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ASC
Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystem für Fisch und Meeresfrüchte aus verantwortungsvoller Zucht. Der ASC verwaltet die globalen Standards für verantwortungsvolle Aquakultur, die im Rahmen der WWF-„Aquaculture Dialogues“ entwickelt wurden. Quelle: ASC http://www.asc-aqua.org
 
Biologische Vielfalt/Biodiversität: Vielfalt des Lebens, die Vielfalt innerhalb und zwischen den Arten, die genetische Vielfalt sowie die Vielfalt der Ökosysteme.
 
Biotop: Lebensraum einer Biozönose von einheitlicher, gegenüber seiner Umgebung mehr oder weniger scharf abgrenzbarer Beschaffenheit.
 
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora): 1975 in Kraft getretenes Artenschutzübereinkommen des IUCN (World Conservation Union) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere.
 
Corporate Volunteering: Förderung des Engagements von Mitarbeitern im Natur- und Artenschutz. Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter, innerhalb des Angestelltenverhältnisses ehrenamtlich für gemeinnützige Naturschutz-/Organisationen bzw. gesellschaftliche Zwecke tätig zu werden. Es dient sowohl der Demonstration von gesellschaftlichem Engagement als auch der Entwicklung von sozialer/ökologischer Kompetenz bei Mitarbeitern.

Corporate Social Responsibility (CSR):  Unternehmen sowie andere Organisationen und Institutionen, übernehmen freiwillig gesellschaftliche Verantwortung - über ihre rechtlichen Pflichten hinaus.

FSC (Forest Stewardship Council): Internationales Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystem für verantwortungsvoll (ökologisch angepasst, sozial förderlich, wirtschaftlich rentabel) bewirtschaftete Wälder mit einem Warenzeichen für Holz- und Papierprodukte. Quelle: FSC http://www.fsc-deutschland.de. ; FSC-Kurzfilm 

Geschützte Art --> Artenschutz: Sammelbegriff für die Maßnahmen zum Schutz aller freilebenden Tier- und  wildwachsenden Pflanzenarten.

Geschützes Gebiet: ein geographisch festgelegtes Gebiet, das im Hinblick auf die Verwirklichung bestimmter Erhaltungsziele ausgewiesen ist oder geregelt und verwaltet wird.

High Conservation Value Area : Natürliches Gebiet mit herausragender Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit auf Grund von hohem ökologischen, sozioökonomischen, artenreichen oder landschaftlichem Wert
 
Indigenous and Community Conserved Areas (ICCAs): natürliche oder veränderte Ökosysteme mit hoher Bedeutung für Biodiversität und Ökosystemleistungen, sowie als kultureller Wert, die auf freiwilliger Basis von indigenen Gruppen und lokalen Gemeinden geschützt werden.
 
Invasive Art: gebietsfremde Art, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben.
 
IUCN Rote Listen: Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexe. Sie sind wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt ist. Sie bewerten die Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung.
 
Insektenfreundliche Beleuchtung: Beleuchtungskonzepte mit geringer bis keiner Anlockwirkung von nachtaktiven Insekten. 
 
Marine Stewardship Council (MSC): 1997 von der Umweltorganisation WWF und dem Lebensmittelkonzern Unilever ins Leben gerufen, um eine Lösung für das globale Problem der Überfischung zu bieten. Das MSC-Siegel kennzeichnet Fisch und Meeresfrüchte aus MSC-zertifizierten nachhaltigen Fischereien.

Naturnahe Firmengelände: Ein naturnah gestaltetes Firmenareal unterscheidet sich in der Funktionalität für das Unternehmen nicht von einem „normalen" Firmenareal: Die primäre Funktion des Geländes ist die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Eine Naturnahe Gestaltung nutzt vielmehr die auf einem Firmenareal vorhanden Potentiale aus, der Natur trotz vielfältiger Nutzungsansprüche einen Platz auf dem Gelände einzuräumen. Die in der Praxis erprobten Kriterien der Schweizer Stiftung Natur & Wirtschaft" nennen ein Gelände naturnah, wenn 30% der nicht bebauten Fläche naturnah gestaltet sind.

Ökolandbau: Sammelbegriff für Formen des Landbaus nach jeweils einheitlichen Anbaurichtlinien. Gemeinsames Ziel ist der vollständige oder zumindest weitgehende Verzicht auf den Einsatz von Handelsdüngern und synthetisch hergestellten Pflanzenschutzmitteln. Weiterhin wird die Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion, d.h. ein geschlossener Nährstoffkreislauf, angestrebt. Rechtsgrundlage für den ökologischen Landbau in der EU ist die EG-Öko-Verordnung.
 
Ökosystem: Ein dynamischer Komplex von Gemeinschaften aus Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen sowie deren nicht lebender Umwelt, die als funktionelle Einheit in Wechselwirkung stehen
 
Ökosystemleistungen: Direkte sowie indirekte Leistungen der Ökosysteme die zum menschlichen Wohlbefinden beitragen.
 
Strategische Umweltprüfung (SUP): ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),  wird aber früher als diese bereits auf der Planungsebene durchgeführt, weil wichtige umweltbedeutsame Weichenstellungen oft bereits im Rahmen vorlaufender Pläne und Programme getroffen werden. Zentrales Element der SUP ist der Umweltbericht.
 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren zur Zulassung von Vorhaben (§ 2 UVPG): umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie die Aus-wirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter.